Copyright©2016 WCC Pony Express - Im Breinfeld 1; 4531 Neuhofen / Krems Verein: Pony Express - Western&Country Club Obmann: Haupt Norbert Anschrift:    Im Breinfeld 1; 4531 Neuhofen an der Krems Telefon: +43  664 - 176 21 74   Email: norbert.haupt@liwest.at Vereins-Zuständige Aufsichtsbehörde:   Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Identifikationsnummer des Vereines gemäß § 13/2 Vereinsgesetzgesetz:  ZVR.Zl.:079657242 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 7 TMG: norbert.haupt@liwest.at Facebook: https://www.facebook.com/norbert.haupt.5 Webmaster: Gerhard Klinglmayr Telefon: +43  660 - 659 66 61   Email: gerhard@gerkli.at Gesetzliche Bestimmungen die für das Tragen von  Waffen und Dekowaffen wichtig sind. Versammlungsgesetz § 9a) In den im § 2  erwähnten Versammlungen (eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste) dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben. Waffengesetz § 1) Waffen sind Gegenstände,die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder 2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet werden. Da Dekowaffen oder Replikate (funtionsunfähig) nicht unter die Begriffsbestimmung des Waffengesetzes fallen, ist auch das Tragen jener "WAFFEN" bei Versammlungen erlaubt. Jedoch ist der verantwortungsvolle Umgang verpflichtend, da ein Replikat von einer echten Waffe oft nur sehr schwer zu unterscheiden ist (siehe Softguns). Für das Tragen von Deko"Waffen" bei Veranstaltungen des WCC Pony Express gilt: Waffen (Deko oder Replikate) dürfen getragen werden, wenn sie zum Kostüm gehören, der Träger zuverlässlich (im Sinne des Waffengesetzes) ist und er sich verpflichtet alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.